Lichtsignale

Allgemeine Geschäftsbedingungen
A
Allgemeingültige Regelungen


1.
Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Lichtsignale GmbH & Co. KG gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Für den Fall, dass es abweichenden Bedingungen des Kunden gibt, so erkennt die Lichtsignale GmbH & Co. KG diese nur dann an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Lichtsignale GmbH & Co. KG und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Europarecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsstandort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main.


2.
Vertragsabschluss / Form

Der Vertrag kommt zustande durch eine Angebotsbestätigung des Kunden sowie eine Auftragsbestätigung durch die Lichtsignale GmbH & Co. KG. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich. Angebote der Lichtsignale GmbH & Co. KG sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Lichtsignale GmbH & Co. KG vier Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.


3.
Angebot

3.1
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, welche die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter offener Dateien ist nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.2
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

3.3
Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen, Funktionen, etc.) zu überprüfen und freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Lichtsignale GmbH & Co. KG für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. Die Freigabe gilt automatisch als gegeben, wenn nicht binnen vier Wochen nach Abgabe Mängel angezeigt werden.

3.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Ähnlichkeiten mit bereits existierenden Designs und Entwürfen anderer Designer wären rein zufällig, lassen sich aber aus verständlichen Gründen nicht ausschließen. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung der Lichtsignale GmbH & Co. KG.


4.
Leistungen / Mitwirken

Die Einzelheiten der von der Lichtsignale GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie der schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge.

Der Kunde stellt der Lichtsignale GmbH & Co. KG alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten, etc. zur Verfügung.

Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat die Lichtsignale GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lichtsignale GmbH & Co. KG, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.


5.
Fremdleistungen

Die Lichtsignale GmbH & Co. KG wird zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen.

Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Lichtsignale GmbH & Co. KG durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Lichtsignale GmbH & Co. KG von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

Von der Lichtsignale GmbH & Co. KG eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Lichtsignale GmbH & Co. KG.


6.
Vergütung und Zahlung

Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Lichtsignale GmbH & Co. KG berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der schriftlichen, vertragsergänzenden Vereinbarung, gegebenenfalls der Nachhonorierung.

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen Vergütungssätze der Lichtsignale GmbH & Co. KG anwendbar, einzusehen auf Anfrage.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ein, auch wenn von der Lichtsignale GmbH & Co. KG keine gesonderte Mahnung versandt wurde. Bei Zahlungsverzug behält sich die Lichtsignale GmbH & Co. KG vor einen Betrag von 5% des zum Zahlungszeitpunkt geschuldeten Betrags als Mahngebühr und Verzugszinsen zu berechnen.


7.
Mängelansprüche

Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung verpflichtet.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne die Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

Programmierleistungen müssen vom Kunden auf die gewünschte Funktionsweise getestet und abgenommen werden. Eine Leistung gilt dann als abgenommen und getestet, wenn innerhalb von 14 Werktagen nachdem sie zur Verfügung gestellt wurde, keine Mängelanzeige durch den Kunden erfolgt. Eine nachträgliche Mängelhaftung ist ausgeschlossen für technische Probleme oder Fehler, die vor Abnahme einer Teilleistung oder der Gesamtleistung nicht auftraten oder absehbar waren und nach der Abnahme dieser oder nach Projektabschluss auftreten.


8.
Haftung

Die Lichtsignale GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Lichtsignale GmbH & Co. KG beschränkt sich auf den einmaligen Ertrag der Lichtsignale GmbH & Co. KG, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten und/oder wesentlichen Vertragspflichten.


9.
Fremdinhalte / Domain-Namen

Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Lichtsignale GmbH & Co. KG nicht verantwortlich.

Die Lichtsignale GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Lichtsignale GmbH & Co. KG selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Lichtsignale GmbH & Co. KG schad- und klaglos.


10.
Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Lichtsignale GmbH & Co. KG verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.


11.
Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Lichtsignale GmbH & Co. KG aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn bereits Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum der Lichtsignale GmbH & Co. KG.

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Lichtsignale GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen.


12.
Referenznennung

Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen dürfen die Lichtsignale GmbH & Co. KG sowie von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen den Kunden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen (inklusive Logo). Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.


13.
Urheber- und Nutzungsrechte

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Gestaltungs-, Design- und Programmier-Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Gestaltungs- und Designarbeiten der Lichtsignale GmbH & Co. KG dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden, außer es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Lichtsignale GmbH & Co. KG vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Über den Umfang der Nutzung steht der Lichtsignale GmbH & Co. KG Auskunftsanspruch zu.


14.
Geheimhaltung

Die Lichtsignale GmbH & Co. KG ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


15.
Sicherheit

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.

Die Lichtsignale GmbH & Co. KG ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrags ist oder zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.


16.
Datensicherung

Für die Datensicherung der sich beim Provider des Kunden oder auf dessen Server befindlichen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.


17.
Datenspeicherung

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Lichtsignale GmbH & Co. KG auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Lichtsignale GmbH & Co. KG selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.


18.
Änderungsvorbehalt

Die Lichtsignale GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sollte der Kunde nicht innerhalb der von der Lichtsignale GmbH & Co. KG gesetzten Frist der Änderung widersprechen, so gilt die Änderung als angenommen. Voraussetzung für eine solche Änderung ist, dass die Lichtsignale GmbH & Co. KG dem Kunden eine angemessene Frist (mindestens drei Wochen) zur Abgabe seiner ausdrücklichen Erklärung einräumt und dass die Lichtsignale GmbH & Co. KG bei Beginn der Fristsetzung auf sämtliche Änderungen und das bestehende Sonderkündigungsrecht hinweist.




B
Besondere Regelungen für Domains


1.
Vertragsgegenstand

Lichtsignale GmbH & Co. KG vermittelt die Registrierung von Internetdomains. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung der Lichtsignale GmbH & Co. KG verwiesen.


2.
Domainregistrierung

2.1
Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle direkt zustande. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG beantragt die Registrierung von Domains im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn diese durch die Vergabestelle bestätigt ist.

2.2
Für bereits registrierte Domains führt die Lichtsignale GmbH & Co. KG im Namen, im Auftrag, unter Mitwirkung und auf Rechnung des Kunden das jeweils einschlägige Verfahren zur Übernahme der Domain durch die Lichtsignale GmbH & Co. KG durch.

2.3
Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top-Level-Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Mit der Beauftragung der Lichtsignale GmbH & Co. KG stimmt der Kunde verbindlich den jeweiligen Vergaberichtlinien zu.

2.4
Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung der Domain erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains wird nicht übernommen.

2.5
Besteht bereits ein Account, können durch Benachrichtigung der Lichtsignale GmbH & Co. KG weitere Domains bestellt werden. Diese Domains werden bei einer Neuregistrierung (soweit möglich) sofort zur Registrierung eingereicht. Ein Rücktritt von der Domainbestellung ist somit nicht möglich. Der Domaininhaber, welcher gleichzeitig als Admin-C eingetragen wird, kann bei einer solchen Bestellung von zusätzlichen Domains frei gewählt werden. Die Kosten für die Registrierung der Domain werden ausschließlich dem Accountinhaber (Kunden) in Rechnung gestellt. Dieser trägt auch die Verantwortung im Hinblick auf alle rechtlichen und administrativen Fragen.


3.
Entgelt

Bei Domains ist das Entgelt erstmals bei der Registrierung fällig. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung des für die Registrierung vereinbarten Entgelts vorzunehmen. Im Falle eines Providerwechsels trägt der Kunde die Kosten, die sich aus der Übernahme der Domain durch die Lichtsignale GmbH & Co. KG und deren Weiterführung ergeben. Sofern das Wechselverfahren wegen fehlender Freigabe der Domain oder anderer Umstände wiederholt werden muss, ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.


4.
Haftung

4.1
Die Lichtsignale GmbH & Co. KG hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss. Lichtsignale GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beantragte Domain zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist.

4.2
Die Daten zur Registrierung werden der Lichtsignale GmbH & Co. KG in einem automatisierten Verfahren an die Vergabestelle weitergeleitet. Der Kunde ist vor Absendung seines Auftrags verpflichtet, seine Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die aufgrund einer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten des Kunden entstehen.


5.
Pflichten des Kunden, unzulässige Nutzung, Reaktion der Lichtsignale GmbH & Co. KG bei Gefährdungen

5.1
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Domain an sich weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, keine Domains registrieren zu lassen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.

5.2
Machen Dritte gegenüber Lichtsignale GmbH & Co. KG glaubhaft, dass eine Domain an sich ihre Rechte verletzt, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch die Domain Rechtsvorschriften verletzt werden, kann Lichtsignale GmbH & Co. KG die Internetseite vorübergehend sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

5.3
In den Fällen des § 5 Abs. 2 des Abschnitts B kann Lichtsignale GmbH & Co. KG alternativ auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain vorübergehend unerreichbar machen.


6.
Freistellung

Der Kunde ersetzt der Lichtsignale GmbH & Co. KG alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regeln, insbesondere einer Verletzung der Verpflichtungen aus Punkt 5 des Abschnitts B entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.




C
Besondere Regelungen für Webhosting


1.
Vertragsgegenstand

1.1
Die Lichtsignale GmbH & Co. KG stellt dem Kunden auf dessen Antrag hin Speicherplatz (sog. Account) auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Veröffentlichung einer Website zur Verfügung (sog. Shared Hosting). Bezüglich der Einzelheiten zum Vertragsgegenstand wird auf die Leistungsbeschreibung der Lichtsignale GmbH & Co. KG verwiesen.

1.2
Der Account-Vertrag und der Vertrag bzgl. der Vermittlung einer Domain sind zwei voneinander unabhängige Verträge. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verträge zeitgleich abgeschlossen wurden.

1.3
Kann eine Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, oder kann die Domain im Rahmen eines AuthInfo-Verfahrens nicht von der Lichtsignale GmbH & Co. KG übernommen werden, so bleibt die Wirksamkeit des Account-Vertrags hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei, eine andere, verfügbare Domain registrieren zu lassen oder das Webpaket zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.


2.
Pflichten des Kunden, Reaktion der Lichtsignale GmbH & Co. KG bei Gefährdungen

2.1
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der von ihm betriebenen Webseiten weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzen, insbesondere ist der Kunde verpflichtet

a) keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;

b) keine Inhalte zum Abruf anzubieten oder zu verlinken, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten;

c) eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu verhindern, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);

d) sicherzustellen, dass seine auf einem Server der Lichtsignale GmbH & Co. KG eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch Lichtsignale GmbH & Co. KG stören könnten;

e) alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste der Lichtsignale GmbH & Co. KG ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der zuvor genannten Pflichten hinzuweisen.

2.2
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Funktionsfähigkeit der Systeme der Lichtsignale GmbH & Co. KG und ihren Kunden nicht zu beinträchtigen (unzulässige Nutzung). Verletzungen der System- und Netzwerksicherheit stellen Vertragsverletzungen dar, für die der Kunde haftet. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

a) keine Skripte oder Programme ablaufen zu lassen, die das Betriebsverhalten des Servers bei hohen Zugriffszahlen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, z.B. Bannertausch oder frei zugängliche Besucherzähler, Top Listen, Massenmailversand, Mail-Bombing oder andere Handlungen, die das System überlasten (Flooding);

b) keine IRC Chat-Systeme (kleinere Perl sowie PHP-Chatsysteme sind zugelassen, sofern das Betriebsverhalten des Servers dadurch nicht beeinträchtigt wird), Video Streaming oder Downloads von Video, Audio, inkl. mp3 Dateien für kommerzielle Zwecke aufzuschalten;

c) Steuerungsinformationen in TCP/IP Paketen (Paket-Header), etwa in elektronischen Mitteilungen und Newsgroups- Einträgen, nicht zu manipulieren.

2.3
Werden der Lichtsignale GmbH & Co. KG Rechtsverletzungen, unzulässige Nutzungen oder Gefährdungen bekannt, so reagiert Lichtsignale GmbH & Co. KG im Regelfall mit folgenden Maßnahmen:

a) Machen Dritte gegenüber der Lichtsignale GmbH & Co. KG glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann Lichtsignale GmbH & Co. KG die Internetseite vorübergehend sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

b) Bei extremistischen, pornographischen oder kommerziellen erotischen Inhalten kann Lichtsignale GmbH & Co. KG statt eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

c) Bei unzulässiger Nutzung ist die Lichtsignale GmbH & Co. KG berechtigt, den Account ggf. ohne Vorwarnung zu sperren, sofern dies zur Sicherung der Funktionsfähigkeit angezeigt ist


3.
Freistellung

Der Kunde haftet gegenüber der Lichtsignale GmbH & Co. KG für alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen des Kunden entstehen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.


4.
Gewährleistung

4.1
Der Kunde hat der Lichtsignale GmbH & Co. KG etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen und diese bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

4.2
Die Lichtsignale GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG garantiert nicht, dass von der Lichtsignale GmbH & Co. KG eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturzfrei, fehlerfrei und frei von Schadsoftware ist. Die Lichtsignale GmbH & Co. KG gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von der Lichtsignale GmbH & Co. KG eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß der eigenen Leistungsbeschreibung funktioniert.




Schlussbestimmung der hier aufgeführten AGB

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.